Photovoltaik

Wie du deine Photovoltaik Österreich steuerlich absetzen kannst

Juli 22, 2026 ·
photovoltaic solar panels on an Austrian house rooftop, tax benefit

Wer in Österreich eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installiert, stellt sich früher oder später die Frage: Kann ich die Kosten dafür steuerlich geltend machen? Die Antwort darauf hängt von mehreren Faktoren ab, etwa ob es sich um eine private Nutzung oder um ein betriebliches Projekt handelt, und ob Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. In diesem Beitrag findest du einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Grundlagen, die für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich gelten, sowie konkrete Hinweise, wie du bei der steuerlichen Absetzbarkeit deiner PV-Anlage vorgehen solltest.

Grundlagen: Steuerliche Absetzbarkeit von Photovoltaikanlagen in Österreich

Die steuerliche Behandlung einer Photovoltaikanlage richtet sich in Österreich nach deiner Rolle als Betreiberin oder Betreiber: Bist du Privatperson, Kleinunternehmerin oder Unternehmen? Entscheidest du dich, den erzeugten Strom ausschließlich selbst zu nutzen oder ins öffentliche Netz einzuspeisen? Diese Fragen sind entscheidend, da sie bestimmen, ob und in welchem Ausmaß du die Investitionskosten, laufende Ausgaben und eventuell auch Einnahmen steuerlich berücksichtigen musst.

Private Nutzung: PV-Anlage am Eigenheim

Für die meisten Privatpersonen steht die Eigenversorgung im Vordergrund. Die Kosten für eine PV-Anlage am selbst genutzten Wohnhaus gelten grundsätzlich als private Ausgaben und sind daher nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf die Anschaffungskosten ist bei rein privater Nutzung in der Regel nicht rückholbar.

Eine Ausnahme entsteht, wenn du Strom in das öffentliche Netz einspeist und dafür regelmäßig eine Einspeisevergütung erhältst. Dadurch kannst du steuerlich als Kleinunternehmer oder sogar als Unternehmerin gelten. In diesem Fall sind Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der PV-Anlage in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Betriebliche Nutzung: Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Vermietung

Für Unternehmen, Vermieterinnen und landwirtschaftliche Betriebe gelten andere Regeln. Die Investitionskosten einer PV-Anlage, die betrieblich genutzt wird, können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Das erfolgt in der Regel über die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA), also die jährliche Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer – bei PV-Anlagen üblicherweise 20 Jahre (bitte aktuelle steuerliche Vorgaben beim Steuerberater oder der Finanzverwaltung prüfen).

Zusätzlich können laufende Aufwendungen wie Wartung, Versicherung und Reparaturen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die auf betriebliche PV-Anlagen entfallende Vorsteuer kann bei Vorsteuerabzugsberechtigung abgezogen werden.

Photovoltaik und Steuer: Welche Kosten sind absetzbar?

Investitionskosten und Abschreibung

  • Anschaffungskosten: Die Kosten für Module, Wechselrichter, Montagematerial und Installation können bei betrieblicher Nutzung abgeschrieben werden.
  • Abschreibung: Die Kosten werden über die Nutzungsdauer (meist 20 Jahre) verteilt. Jährlich kann ein Teilbetrag als Aufwand geltend gemacht werden.

Laufende Betriebskosten

  • Wartung und Instandhaltung: Kosten für regelmäßige Wartung, Reparaturen oder Austausch von Komponenten.
  • Versicherung: Prämien für die Versicherung der PV-Anlage können abgesetzt werden, sofern sie betrieblich genutzt wird.
  • Finanzierungskosten: Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Anlage aufgenommen wurden, sind bei betrieblicher Nutzung ebenfalls absetzbar.

Umsatzsteuerliche Aspekte

Wenn du als Betreiberin oder Betreiber einer Photovoltaikanlage unternehmerisch tätig bist (insbesondere bei Einspeisung ins Netz), kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die beim Anlagenkauf gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Zu beachten ist dabei die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG): Liegen deine Umsätze unter einer bestimmten Grenze, bist du von der Umsatzsteuer befreit, kannst aber im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen. Die genauen Schwellenwerte ändern sich regelmäßig – informiere dich dazu bei der Finanzverwaltung oder einer Steuerberatung.

PV-Anlage und Einkommensteuer: Einnahmen und Ausgaben richtig angeben

Einspeisung ins Netz: Wann wird man steuerpflichtig?

Wer Strom aus seiner PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeist und dafür eine Vergütung erhält, erzielt steuerlich betrachtet Einkünfte. In der Einkommensteuererklärung müssen diese als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder – bei Landwirten – als land- und forstwirtschaftliche Einkünfte angegeben werden. Dem gegenübergestellt werden die absetzbaren Ausgaben (siehe vorherige Abschnitte), sodass sich ein Gewinn oder Verlust ergibt, der zu versteuern ist.

Für Privatpersonen, die nur geringe Mengen Strom einspeisen und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, gelten oft Vereinfachungsregelungen. Dennoch ist eine Meldung an das Finanzamt erforderlich. Die steuerlichen Pflichten beginnen bereits ab der ersten Einspeisung, unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rücksprache mit einer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt.

Beispielhafter Ablauf: Steuerliche Berücksichtigung einer PV-Anlage

  1. PV-Anlage wird errichtet und in Betrieb genommen.
  2. Bei Einspeisung ins Netz: Anmeldung beim Netzbetreiber und gegebenenfalls als Unternehmer/in beim Finanzamt.
  3. Erfassung aller relevanten Kosten und Einnahmen (z. B. Einspeisevergütung, laufende Wartungskosten).
  4. Jährliche Erklärung der Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung.

Was ist nicht absetzbar? Wichtige Grenzen und Einschränkungen

Nicht alle Kosten im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage sind steuerlich absetzbar. Hier die wichtigsten Ausschlüsse:

  • Private Nutzung: Bei rein privater Nutzung ohne Einspeisung ins Netz können keine Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
  • Förderungen: Öffentliche Förderungen, die für die Anschaffung der PV-Anlage gewährt wurden, müssen von den absetzbaren Kosten abgezogen werden. Nur der selbst getragene Anteil ist steuerlich relevant.
  • Vorsteuerabzug: Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung entfällt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug.
  • Eigenleistungen: Selbst erbrachte Arbeitsleistungen sind steuerlich nicht absetzbar, nur tatsächlich bezahlte Leistungen an Dritte.

Die steuerlichen Regelungen ändern sich regelmäßig. Prüfe daher stets die aktuellen Vorgaben oder konsultiere eine Steuerberatung, bevor du deine PV-Anlage steuerlich geltend machst.

Konkrete nächste Schritte zur steuerlichen Absetzbarkeit deiner PV-Anlage

  • Prüfe, ob du mit deiner PV-Anlage Einnahmen erzielst (z. B. durch Einspeisung ins Netz).
  • Dokumentiere alle Anschaffungs- und laufenden Kosten sorgfältig (Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege).
  • Informiere dich über die aktuelle Rechtslage zu Umsatzsteuer und Einkommensteuer – insbesondere zu Kleinunternehmerregelung und Abschreibung.
  • Klär, ob und wie Förderungen auf die steuerlich absetzbaren Kosten angerechnet werden müssen.
  • Erstelle eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung.
  • Konsultiere bei Unsicherheiten eine Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt.

FAQ: Photovoltaik steuerlich absetzen in Österreich

Kann ich als Privatperson die Kosten meiner PV-Anlage absetzen?
Nur wenn du Strom ins Netz einspeist und damit Einkünfte erzielst, sind Kosten steuerlich absetzbar. Bei reiner Selbstnutzung ist das nicht möglich.
Wie lange kann ich die Anschaffungskosten abschreiben?
Die Abschreibung erfolgt üblicherweise über 20 Jahre. Die genaue Nutzungsdauer hängt von den aktuellen steuerlichen Vorgaben ab.
Was passiert mit Förderungen bei der Steuer?
Staatliche Förderungen müssen von den absetzbaren Kosten abgezogen werden. Nur der selbst finanzierte Anteil ist steuerlich relevant.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit einer Photovoltaikanlage in Österreich hängt maßgeblich davon ab, ob die Anlage privat oder betrieblich genutzt wird und ob Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Während bei reiner Privatnutzung keine steuerlichen Vorteile bestehen, können Unternehmen, Vermieter und Einspeiser von verschiedenen Absetzmöglichkeiten profitieren. Wer die steuerlichen Potenziale seiner PV-Anlage optimal nutzen möchte, sollte sorgfältig dokumentieren, sich rechtzeitig informieren und bei Bedarf professionelle Beratung einholen.

Weiterführende Ratgeber auf Solarmagazin

Weiterführende offizielle Quellen